Vom 1. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 ist es verboten, im Radius von 100 Metern um namentlich definierte Zuflüsse des Zürichsees zu fischen. Diese Verfügung erliess die kantonale Fischerei und Jagdverwaltung per 25. Oktober 2019.
Für die Bestandeserhaltung und -entwicklung der Seeforellen ist die erfolgreiche Naturverlaichung der entscheidende Faktor. Mittels baulicher Massnahmen wurden in den letzten Jahren einige Zürichseezuflüsse aufgewertet und die Durchgängigkeit für die Seeforellen verbessert.
Fische steigen später auf
Gleichzeitig wurde mittels Monitoring jährlich die Zahl der aufsteigenden Seeforellen in diesen Zuflüssen erhoben. Dabei konnte festgestellt werden, dass aufgrund höherer Temperaturen im Herbst und Frühwinter der Aufstieg der laichbereiten Seeforellen seit einigen Jahren später im Jahr stattfindet.
Aus diesem Grund hat die Fischerei- und Jagdverwaltung beschlossen, jegliche Fischereiausübung im Mündungsbereich der wichtigsten Seeforellenlaichgewässer des Zürichsees (zürcherischer Teil) zu verbieten. Das Verbot gilt in einem Radius von 100 Metern rund um die Mündungen vom Ufer aus wie auch seeseitig vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020. Es handelt sich dabei um die Mündungsbereiche des Hornbachs in Zürich beim Zürichhorn, des Dorfbachs in Küsnacht, des Dorfbachs in Erlenbach, des Dorfbachs in Meilen, des Aabachs und Meilibachs in Horgen sowie des Feldbachs bei Feldbach (Hombrechtikon). Die Massnahmen werden durch ein Monitoring begleitet. Über die Fortführung der Massnahme wird im Sommer 2020 entschieden.
Der Fischerverein Meilen FVM bittet alle Mitglieder und sonstigen Sportfischer in der Region, diese Regelung zu beachten. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsorgane in der erwähnten Periode vermehrt Kontrollen durchführen und bei Missachtung Verzeigungen aussprechen werden.
Den gesamten Verfügungstext vom 25. Oktober 2019 findet ihr hier.